Antwort auf die Religionsfreiheit
Ticker
Donnerstag, den 26. November 2009 um 13:13 Uhr

 Sie haben ihn entthront! Eine Antwort von Pater Matthias Gaudron zur Diskussion um die Religionsfreiheit. (Bild: Notre Dame de Paris, vollendet mit Minaretten)

Am 1. Oktober dieses Jahres hatte der Philosoph Professor Dr. Robert Spaemann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung einen längeren Beitrag über die Religionsfreiheit veröffentlicht, in dem er die Erklärung über die Religionsfreiheit des 2. Vatikanischen Konzils als „legitimen Wandel der Lehre“ verteidigte und die Haltung Erzbischof Lefebvres und seiner Priesterbruderschaft kritisierte. Der moderne Staat sei nicht mehr für das Wohl seiner Glieder zuständig, sondern nur noch für die Aufrechterhaltung der Ordnung. Das Kreuzurteil des Europäischen Menschengerichtshofs zeigt nun, wohin eine solche Auffassung führt, nämlich zum Atheismus des Staates, wie Papst Leo XIII. voraussagte.

 

Sie haben Ihn entthront

Das Kreuzurteil des Europäischen Menschengerichtshofs wird in ganz Europa heiß diskutiert. Dabei berufen sich beide Parteien auf die Religionsfreiheit. Im Namen der Religionsfreiheit verlangt das Straßburger Gericht die Entfernung der Kreuze aus den öffentlichen Schulen. Eben diese Religionsfreiheit sehen die Gegner des Urteils aber jetzt beeinträchtigt. Ganz so irrelevant und unzeitgemäß, wie Robert Spaemann in seinem Beitrag in der FAZ vom 1. Oktober meinte, ist die Frage der Religionsfreiheit und die Neubestimmung der kirchlichen Lehre durch das Zweite Vatikanische Konzil also nicht.

Dabei ist dies keineswegs der einzige Fall, in dem die Auswirkungen der Religionsfreiheit strittig sind. Am 22. Juni kündigte der französische Präsident Nicolas Sarkozy in Versailles an, das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit verbieten zu wollen. In Österreich und der Schweiz fordern einflussreiche Gruppen ein Verbot des Baus von Minaretten. In der Schweiz wird darüber am nächsten Sonntag eine Volksabstimmung durchgeführt. In Berlin und Köln gibt es massive Anwohnerproteste gegen geplante Moscheeneubauten. Das Tragen des Kopftuchs im öffentlichen Dienst ist in zahlreichen Bundesländern verboten, was auch die Gerichte beschäftigt. In immer neuen Urteilen entscheiden die Gerichte zudem über religiös begründete Ausnahmen von der Teilnahmepflicht an Schulsport, Schwimmunterricht oder – unlängst in Berlin – die Zulässigkeit des öffentlichen Gebets in der Schule. Der Islam zwingt die westliche Gesellschaft zunehmend dazu, ihr Verhältnis zur Religion zu überdenken.

Der neuzeitliche Staat hatte es sich, was die Religion angeht, einfach gemacht. Nachdem der Glaube sich nach der Reformation als Kriegsgrund gezeigt hatte, wurde er, bis dahin das geistig-moralische Fundament aller Staatlichkeit, in die Privatsphäre verbannt und der Staat auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung limitiert. Der Staat war religiös neutral, denn er fürchtete das Konfliktpotential eines Streits um die Wahrheit. Die atheistische neuzeitliche Philosophie tat ein Übriges, wobei man sich fragen kann, ob hier die Philosophie dem Staatsdenken folgte oder sich beides verstärkte. Diesen Verzicht auf eine religiöse Aussage des neuzeitlichen, liberalen Staates brachte der berühmte Staatsrechtler Carl Schmitt auf die schöne Formel: „Der Liberale antwortet auf die Frage des Pilatus ‚Jesus oder Barrabas?’ mit einem Vertagungswunsch.“ Der Staat garantierte so einen Frieden, der Wohlstand, individuelle Freiheit und Unterhaltung ermöglichte. Dabei lebte er, in den treffenden Worten des Schmitt-Schülers Ernst-Wolfgang Böckenförde, „von Voraussetzungen, die er selbst weder schafft noch erhält“, nämlich vom christlichen Geist, der Europa und den ganzen Westen weiterhin bis ins 20. Jahrhundert hinein prägte.

Die Machtansprüche des Islam und die Unsicherheiten unserer offenen Gesellschaft, darauf überzeugend zu reagieren, zeigen hier einen Epochenwandel an. Nochmals Carl Schmitt: „Der Liberalismus ist die weltgeschichtliche Sekunde zwischen der Frage des Pilatus und der Antwort der schreienden Menge.“ Nur dass diese nicht „Barrabas“, sondern bald vielleicht „Mohammed“ rufen könnte.

Die Frage nach einer Antwort unserer westlichen Wertegemeinschaft auf die islamische Herausforderung richtet sich dabei nicht nur an die staatlichen Akteure, sondern ebenso an die westliche Religion, die ihre Form im römischen Katholizismus gefunden hat. Wie also muss man sich aus einem religiösen Blickwinkel positionieren? Schaut man sich die Positionierungen der katholischen Hierarchie an, ist man erstaunt. Kaum eine Moscheebauinitiative, die nicht die Unterstützung des lokalen Pfarrers hätte. Die deutsche Bischofskonferenz erklärte unlängst das Recht auf Moscheebau für „selbstverständlich“. In Osnabrück betreibt der dortige Bischof die Umwandlung eines katholischen Gymnasiums in eine „abrahamitische“, also multireligiös-synkretistische Schule. Das erwähnte Berliner Urteil, das über kurz oder lang zu Massengebeten in den Berliner Schulen führen und damit deren Charakter nachhaltig verändern wird, fand die Zustimmung der Amtskirche. Der einzige treffende Kommentar dazu stammt vom SPIEGEL-Autor Henryk Broder: „Hurra, wir kapitulieren!“

Nun weiß auch der nur durchschnittlich Gebildete, dass die Kirche in vergangenen Zeiten anders reagiert hat. Nicht nur, dass man jedem islamischen Expansionsbestreben mit Waffengewalt widerstanden hat, beginnend mit der Schlacht von Tours und Poitiers 732 über die spanische Reconquista, die Seeschlacht von Lepanto 1571 bis zur Verteidigung Wiens gegen die Türken 1683. Auch im wiedereroberten Spanien war das Recht zum Moscheebau keineswegs „selbstverständlich“ oder wurden christliche Schulen in „abrahamitische“ umgewandelt. Ohne jede vertiefte theologische Bildung wird man also erkennen können, dass die heutige Position der Bischöfe grundlegend von derjenigen in den christlichen Jahrhunderten abweicht.

Nun geistern über die klassische katholische Position zur Religionszugehörigkeit eigenartige Vorstellungen durch die Gesellschaft. Um es also richtigzustellen: „Zwangstaufen“ hat die Kirche nie gutgeheißen. Sie stehen dem christlichen Glauben diametral entgegen. Denn nach christlicher Überzeugung ist der Mensch zur Freiheit berufen (Paulus, Brief an die Galater 5, 13). Das oberste Gebot der christlichen Religion ist die Liebe, Deus Caritas est. Gott will, dass der Mensch Ihn liebt. Liebe setzt Freiheit voraus. Gott gibt dem Menschen die Freiheit, damit er lieben kann. In dieser Freiheit zur Liebe liegt die unveräußerliche Würde des Menschen. Es ist dieser genuin christliche Gedanke, der in Artikel 1 des Grundgesetzes zur Verpflichtung aller staatlichen Gewalt geworden ist. Weil aber die Entscheidung für oder gegen Gott frei sein muss, darf es keine Zwangstaufen geben. Vielmehr postuliert das Christentum die Freiheit des Gewissens gegen die Anmaßungen weltlicher Macht, was die Kirche immer wieder zum Objekt der Verfolgung durch totalitäre Regime gemacht hat.

Von dieser Freiheit zur individuellen Gewissensentscheidung ist freilich die Freiheit zur öffentlichen Religionsausübung zu trennen. Haben andere Religionen das Recht, öffentlich für ihre Religion zu werben und Mission zu betreiben? Die christliche Freiheit ist eine Freiheit für die Liebe zu Gott, und zwar zum Gott, der zu Abraham und Moses gesprochen hat und sich in Christus offenbart, nicht zu irgendeinem Gott. Insofern kann sich auf die christliche Freiheit nicht berufen, wer öffentlich Werbung für etwas anderes als den Gott der Liebe macht. Wegen ihrer Herkunft aus dem Judentum war für die Kirche immer klar, dass die jüdische Religion, wenn sie auch nach christlichem Verständnis im Neuen Bund aufgegangen und deshalb ohne Christus unvollkommen ist, Toleranz genießt. Auch in Bezug auf die anderen Religionen galt immer der Grundsatz der Klugheit. Es war abzuwägen zwischen der Toleranz und dem Bestreben, die Andersgläubigen nicht zu verbittern, und dem Schutz der eigenen Identität wie der Wahrung der christlichen Leitkultur. Die christliche Staatsauffassung gewährte den anderen Religionen also Toleranz, sah sich aber berechtigt, sie in ihrer öffentlichen Werbung und Wirksamkeit einzuschränken. Toleranz ist dabei immer ein Hinnehmen, niemals die Anerkennung eines eigenen Rechtes der anderen Religionen. Toleranz endet da, wo der christliche Charakter einer Gesellschaft infrage gestellt wird. Und bei Minaretten, Burkas und Kopftüchern im öffentlichen Dienst ist das nun einmal der Fall. Deshalb können sich alle, die bei diesen islamischen Machtbekundungen Unbehagen empfinden, auf die traditionelle katholische Lehre berufen. Ihr Empfinden entspricht dem, was die Kirche von den Vätern an bis 1965 gelehrt und praktiziert hat. Und das war die Erwartung einer gewissen Garantie für das Christentum: durch die Anerkennung kirchlicher Feiertage, den Schutz des Kultes, die Verleihung eines öffentlich-rechtlichen Status, aber auch die Wahrung des christlichen Charakters einer Gesellschaft, was notfalls auch repressive Maßnahmen, wie eben ein Burka-Verbot, einschloss. Der theologische Begriff dafür ist das „Christkönigtum“.

Das zugehörige Christkönigsfest führte Papst Pius XI. 1925 ein. Ausgerechnet er wird von Robert Spaemann als Gewährsmann für die Religionsfreiheit des Staates genannt. Dabei approbierte er etwa folgenden Vesperhymnus: „Dir sollen huldigen öffentlich/ Der Nationen Regierungen/ Dich Richter ehren und Lehrende/ Von Dir sprechen Gesetz und Kunst.“ Dieser und andere Texte wurden in der Liturgiereform 1969 natürlich gestrichen und das Fest auf den letzten Sonntag des Kirchenjahres verlegt, zum Zeichen dafür, dass der Christkönig erst am Ende der Welt komme, was dem Fest einen völlig anderen Inhalt gibt. Das Prinzip „cuius regio, eius religio“ in dem Sinn aufgefasst, dass die Bürger gezwungen würden, die Religion des Fürsten anzunehmen, widerspricht ohne Frage der katholischen Lehre. Denn das Christkönigtum hat überhaupt nichts damit zu tun, dass nun irgendein Staatsmann beanspruchen könnte, zum „König der Herzen“ zu werden; das ist Christus allein.

Der Liberalismus steht hier für einen anderen Freiheitsbegriff. Ist christliche Freiheit eine Freiheit für etwas – die Liebe – ist liberale Freiheit eine Freiheit von etwas – Zwang. Der Mensch ist frei zu tun und zu lassen, was er will, solange er nicht gegen die öffentliche Ordnung und ein ihr dienendes Gesetz verstößt. Ein moralisches Urteil traut sich der liberale Staat nicht zu. Und rechtlich kann nur an einen Gesetzesbruch eine Verurteilung anknüpfen. Also sind auch die Burka, das Kopftuch und die Minarette nicht zu beanstanden, denn dass sie gegen ein Gesetz verstoßen oder die öffentliche Ordnung stören würden ist nicht ersichtlich.

Die katholische Kirche hat sich auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil diesem Freiheitsverständnis angeschlossen. Insofern hat sie sich vom „Christkönig“ entfernt, oder, in den Worten Erzbischofs Lefebvre, sie hat „Ihn entthront“. Dem Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs kann man darum eine gewisse Konsequenz nicht absprechen, denn wenn die Kirche von den Staaten „nur die Freiheit“ verlangt (Schlussbotschaft des Konzils an die Regierenden) und wenn sie vom Staat keine Bevorzugung wünscht, wie heutige Kirchenvertreter immer wieder betonen, was haben dann christliche Symbole in staatlichen Schulen zu suchen?

Nachdem gerade konservative Katholiken, wie auch Robert Spaemann, sich jahrelang bemüht haben, diesen Bruch in der Lehre des II. Vatikanums als eine harmonische Fortentwicklung ohne jeden Widerspruch darzustellen, spricht sich nun doch allgemein herum, dass die konziliare Vorstellung von religiöser Freiheit von der vorkonziliaren grundlegend verschieden ist. Ernst-Wolfgang Böckenförde hatte dies mit juristischer Logik in der FAZ bereits 2007 begründet, unlängst in der „Tagespost“ das Opus-Dei-Mitglied Martin Rhonheimer, Professor an der Päpstlichen Universität „Santa Croce“ in Rom. Nun kann aber die Kirche eine Lehre, die sie über Jahrhunderte vertreten hat, nicht einfach ändern; das schon nicht um der eigenen Glaubwürdigkeit willen. Wie also rechtfertigen die Anhänger des neuen Freiheitsbegriffes diesen Wandel?

Zunächst, indem sie darauf hinweisen, dass es sich bei den konkreten Forderungen an das Verhältnis zum Staat nicht um einen Kernbestand der Lehre handelt, der für die Kirchenzugehörigkeit wesentlich wäre. Hierzu Rhonheimer: „Es gibt keine überzeitliche, dogmatische katholische Glaubenslehre über den Staat und kann auch keine geben.“ Damit wäre aber auch die neue Lehre des Vatikanum II nicht dogmatisch, sondern wiederum veränderlich. Also kann auch niemand der Piusbruderschaft vorwerfen, dass sie an dieser Lehre Kritik übt.

Schließlich antworten die Befürworter der Religionsfreiheit, die Kirche habe – unter Wahrung der Prinzipien – ihre Lehre nur an die Gegebenheiten der modernen Zeit angepasst. Ein Beispiel für diese Argumentation liefert Robert Spaemanns Versuch einer Rechtfertigung des neuen Freiheitsbegriffes. Er argumentiert in seinem Beitrag vom 1. Oktober damit, dass sich der Staat gewandelt habe. Das Verhältnis von Kirche und Staat werde eben nicht nur durch die Kirche, sondern auch durch den Staat geprägt, und dieser sei nicht mehr für das Wohl seiner Glieder zuständig, sondern nur noch für die Aufrechterhaltung der Ordnung. Deshalb könne man dem Staat nicht zumuten, in religiösen Dingen Entscheidungen zu treffen. Das entspricht freilich einem radikalliberalen Ansatz, dem so genannten Nachtwächterstaat, wie er zum Teil im 19. Jahrhundert vertreten wurde, aber kaum mehr unter dem Grundgesetz. Das liberale Denken mit seinem Dualismus von staatlich einerseits und privat andererseits hatte in der Tat keinen Platz für die Religion. Es hat sie privatisiert. Aber mittlerweile gibt es eben auch eine Öffentlichkeit jenseits der staatlichen Institutionen. Die Religion beeinflusst das politische Leben, sie nimmt mit ihren Institutionen am öffentlichen Leben teil.

Bei dieser Teilnahme dürfe nun aber das Christentum nicht bevorzugt werden, schreibt Spaemann, denn „wir leben unwiderruflich in einer multireligiösen Weltgesellschaft“, wo eine Bevorzugung des Christentums im Westen zu einer Diskriminierung anderswo führen würde. Dass Francis Fukuyamas Thesen vom „Ende der Geschichte“ derartig uneingeschränkt noch vertreten werden, und dazu von einem anerkannt konservativen, katholischen Denker wie Robert Spaemann – das ist schon verwunderlich. Ein Blick in Samuel Huntingtons „Kampf der Kulturen“ könnte hier dem Glauben an die vermeintliche „Unwiderruflichkeit“ abhelfen. Denn Huntington hält – mit Verweis auf Oswald Spenglers „Untergang des Abendlandes“ und ähnlich wie Carl Schmitt im „Nomos der Erde“ – eine multipolare Weltordnung für viel wahrscheinlicher. Und diese wird eben gerade durch die spezifische kulturelle Identität der einzelnen Kulturkreise geprägt, wobei die Kultur auf der Religion aufbaut.

Die kulturell und religiös motivierte Infragestellung der eigenen Lebensweise durch die Anderen führt zu einer Rückbesinnung auf die eigenen kulturellen und religiösen Wurzeln. Wie das geschieht, sieht man exemplarisch am Staat Israel, der sich nun schon seit seiner Gründung in seinem Existenzrecht bedroht sieht. Ohne die Vergewisserung seiner eigenen westlich-jüdischen Identität hätte er wohl kaum seine Selbstbehauptung vollbracht. Der christliche Westen war in den letzten dreihundert Jahren keiner nicht-westlichen Herausforderung mehr ausgesetzt, so dass er sich seiner kulturellen und religiösen Identität nicht mehr versichern musste. Das scheint nun vorbei, allerdings wirklich unwiderruflich. Will der Westen als Westen bestehen, dann wird er nicht umhin kommen, sich auch durch seine Rechtsordnung wieder der Voraussetzungen anzunehmen, von denen er lebt. Das ist beileibe nichts, wovor man sich fürchten müsste: „Die schlechteste christliche Gesellschaft ziehe ich noch tausendmal der schlechtesten heidnischen vor. Denn in keiner heidnischen Gesellschaft hat es jemals Platz gegeben für Waisenkinder, psychisch Kranke, Arme und Behinderte.“ Das Zitat stammt von Heinrich Böll, und es stimmt.

Wie immer, wenn die Kirche versucht, der Zeit hinterherzulaufen, kam sie zu spät, als sie 1965 den liberalen Freiheitsbegriff akzeptierte. Denn bereits 14 Jahre später endete 1979 mit der Islamischen Revolution im Iran die westliche Universalität und die Epoche des „Gott ist tot“. Das Nachdenken über Gott beginnt erneut. Selbst Jürgen Habermas entwickelt ein „Bewusstsein von dem, was fehlt“.

Am 26. Oktober haben in Rom die Gespräche zwischen der Päpstlichen Kurie und der Piusbruderschaft begonnen. Alle Beobachter sind sich einig, dass die hier dargestellte Frage eine der schwierigsten sein wird. Wir glauben, dass in der gegenwärtigen Phase der Selbstfindung des Westens die Kirche nicht auf Lehrformeln der 1960er Jahre festgelegt werden darf, sondern frei sein muss, auf die veränderten weltpolitischen Umstände zu reagieren. Dazu muss man nun endlich anerkennen, dass das Vatikanum II seine Lehre von der Religionsfreiheit nicht dogmatisiert hat – was auch nicht möglich gewesen wäre. Es muss also gestattet sein, auch innerkirchlich eine Lehre zu kritisieren, die im Widerspruch zu den gesamten vorherigen Lehraussagen der Kirche steht und gegen die man auch von einem staatsrechtlichen und politischen Standpunkt gewichtige Einwände vorbringen kann. Es besteht hier ein Recht auf eine abweichende Meinung, wenn uns das bislang auch verweigert wurde, weil das II. Vatikanum – gemäß einem Wort Kardinal Ratzingers – zum „Superdogma“ hochstilisiert wurde.

Will der Westen der Westen bleiben, muss er seine Wurzeln erkennen, daraus seine Identität definieren und diese dann auch verteidigen. Er muss also auf die Frage des Pilatus eine klare Antwort geben. Die kann nur „Jesus“ lauten.

 

 
 
Abtreibung ist die häufigste Todesursache


Abtreibung ist die häufigste Todesursache in den 27 EU-Staaten.

Weiterlesen...


 
Gebetszug gegen Abtreibung


Gebets- und Demonstrationszug zum Schutze des Lebens in Freiburg

Weiterlesen...


 
1000plus


Helfen Sie, tausend Babys zu retten...

Weiterlesen...


 
Jahrestag


Rücknahme des Exkommunikationsdekretes

Weiterlesen...


 
Aufruf zum Gebetssturm

 

Immaculata
12 Millionen Rosenkränze für den Triumph des Unbefleckten Herzens Mariens – Beten Sie mit!
Weiterlesen...


 
Pilgermadonna


Ab Samstag, dem 3. Oktober, wandert diese Statue durch alle Kirchen, Kapellen und Priorate Deutschlands!

Weiterlesen...


 
Einsatz für den Glauben hat sich gelohnt!


Blasphemische Darstellung von Bad Schussenried ist ENTFERNT!

Weiterlesen...


 
Die manipulierte Demokratie


Ein Kommentar zum Minarettverbot in der Schweiz.

Weiterlesen...


 
Antwort auf die Religionsfreiheit

 
Sie haben ihn entthront! Eine Antwort von Pater Matthias Gaudron zur Diskussion um die Religionsfreiheit. (Bild: Notre Dame de Paris, vollendet mit Minaretten)

Weiterlesen...


 
Kommentar


Brüderlichkeit tut Not! – Ein Kommentar

Weiterlesen...


 
Spass muss sein...


Weiterlesen...


 
MESSE bei der PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PIUS X.

Kirchen und Kapellen in Deutschland


 
Zusammenfassung


Wofür steht die Priesterbruderschaft St. Pius X.?

Weiterlesen...